Wie ich abrechne

Honorar

Eine Sitzung von 50 Minuten kostet 60€, für Studenten und Arbeitslose 40€. Ich rechne direkt im Anschluss an die Sitzungen in bar ab. Sie erhalten eine Quittung von mir. Nach § 4 Nr.14, Buchst.a UStG sind meine Leistungen umsatzsteuerbefreit, da ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.

Selbstzahler oder priv. Krankenkasse?

Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwandes kann ich keine Anträge zur Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen stellen. Wenn Sie über Ihre private Krankenkasse oder Zusatzversicherung abrechnen möchten, so klären Sie dies bitte selbst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle. Ich stelle Ihnen dann eine entsprechende Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aus. Als Selbstzahler haben Sie einige Vorteile:

  • schneller Therapiebeginn, keine Bürokratie
  • es wird keine Diagnose einer psychischen Störung an die Krankenkasse weitergegeben
  • keine Nachteile bei diversen Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.)
  • steuerliche Absetzbarkeit der Therapiekosten als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) – bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater

Terminabsagen

Als Bestellpraxis reserviere ich die Zeit für das Gespräch mit Ihnen speziell für Sie. Daher bitte ich Sie, mir spätestens 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin abzusagen, sollten Sie einmal verhindert sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen ansonsten das volle Honorar in Rechnung stelle.